Der Verkäufer eines Put (Short Put) hat die Verpflichtung gegenüber dem Käufer des Put (Long Put) gegen Erhalt der Prämie, im Falle der Ausübung der Option durch den Käufer, den vereinbarten Basiswert zu einem vereinbarten Basispreis abzunehmen. Die Erwartungshaltung des Verkäufers eines Put sind stagnierende bis leicht steigende Kurse des Basiswertes in Verbindung mit abnehmender Volatilität innerhalb der Laufzeit der Option.
Der maximale Gewinn ist begrenzt auf die vereinnahmte Optionsprämie, vorausgesetzt der Preis des vereinbarten Basiswertes stagniert oder steigt und befindet sich oberhalb des vereinbarten Basispreises am Verfallstag.
Ein Verlust für den Verkäufer (Stillhalter) der Option entsteht, wenn der Preis des Basiswertes unter den vereinbarten Basispreis fällt. Der maximale Verlust ist begrenzt auf den vereinbarten Basispreis abzüglich der erhaltenen Optionsprämie.