Welche Vorteile bringt mir die eigene vermögensverwaltende „Investment GmbH“?
Besonders hoch ist die Steuerersparnis durch eine eigene vermögensverwaltende GmbH. Ein privater Anleger, welcher z.B. Aktien mit Gewinn veräußert, zahlt 26,375 % Steuern (Abgeltungssteuersatz beträgt 25 %; darauf 5,5 % Soli ergibt einen Gesamtsteuersatz von
26,375 %). Die eigene vermögensverwaltende GmbH zahlt auf diese Veräußerungsgewinne nur 1,54 % Steuern.
Alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Kosten können in der Regel geltend gemacht werden, z.B. administrative Kosten (Steuerberater, Büromaterial, Gründungskosten, Gehalt etc.) und Kosten wie z.B. Firmen-PKW, Dienstreisen, etc.
Mit Gründung der GmbH ist eine Einlage in Höhe von 12.500 € sofort zu leisten. Weitere 12.500 € müssen erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden. Diese Einlage steht dem Geschäftszweck jedoch uneingeschränkt zur Verfügung und kann somit investiert werden.
Mit Gewährung eines Darlehens an die GmbH durch den Gesellschafter, welches dem Geschäftszweck dienlich ist, kann man zu einem späteren Zeitpunkt dieses wieder entnehmen. Auch die Zahlung eines Geschäftsführergehaltes kann in Betracht gezogen werden, da hierfür keine Sozialabgaben anfallen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit einer Gewinnausschüttung. Jedoch ist die Gehaltsvariante die bessere Alternative, da sie das Betriebsergebnis reduziert.
In der Regel wird in den Arbeitsverträgen ein Wettbewerbsverbot hinsichtlich der genehmigungspflichtigen Tätigkeiten vereinbart. Bei Verwaltung von Kapitalvermögen und Gründung einer eigenen vermögensverwaltenden „Investment GmbH“ gilt diese Tätigkeit nicht als Nebenerwerb und sollte somit möglich sein.
Die Gründung einer eigenen vermögensverwaltenden „Investment GmbH“ kostet
ca. 2.500 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die laufenden Kosten für Jahresabschluss und Buchhaltung ergeben sich grundsätzlich aus der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und sind u.a. abhängig von der Bilanzsumme. Bei Bedarf erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Als Faustregel kann man sagen, dass sich eine eigene vermögensverwaltende „Investment GmbH“ ab einer Depotgröße von circa 100.000 € lohnt.
Nein, als Geschäftsführer kann man unentgeltlich arbeiten.
Mit der Eintragung in das Handelsregister ist man Geschäftsführer. Ein Anstellungsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Ein schriftlicher Anstellungsvertrag ist aus steuerlichen Gründen zwingend erforderlich, sobald der Geschäftsführer ein Gehalt bezieht.
Dipl.-Betriebswirt
Notar | Rechtsanwalt | Amtssitz Darmstadt
Steuerberater | Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
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Wichtiger Hinweis:
Die Informationen auf dieser Internetseite stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Ob der Einsatz einer vermögensverwaltenden „Investment GmbH“ sinnvoll ist hängt von einem komplexen Zusammenspiel unterschiedlicher individueller Kriterien ab und sollten deshalb immer von einem Steuerberater im Einzelfall beurteilt werden. Es lässt sich grundsätzlich festhalten, dass eine vermögensverwaltende „Investment GmbH“ nicht für jeden und in jedem Szenario sinnvoll ist. Die Gründung einer vermögensverwaltenden „Investment GmbH“ lohnt sich erst, wenn der zu erzielende Steuervorteil die Kosten für die Gesellschaft ausgleicht. Es wird keine Haftung für Entscheidungen eines Nutzers dieser Internetseite übernommen, welche auf Grundlage der Informationen auf dieser Internetseite basiert.
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