Ein Investor, welcher sein Portfolio nicht verkaufen möchte aus Gründen, wie beispielsweise steuerliche Gesichtspunkte, bevorstehende Dividendenzahlung oder die Erwartung nur zeitweiliger Schwäche und somit das Risiko eines fallenden Marktes absichern möchte, vollzieht dies durch den Abschluss eines Gegengeschäftes. Das heißt Verluste aus einer bestehenden Kassaposition werden durch die Gewinne der Gegenposition ausgeglichen.
Beträgt die Korrelation zwischen dem Portfolio und dem Gegengeschäft exakt 1 bezeichnet man dies als Perfect-Hedge, d.h. die Kassaposition (Portfolio) wird vollständig durch einen Terminkontrakt abgesichert.
In der Praxis ist eine solche Korrelation jedoch kaum zu finden, da die Laufzeit des Termingeschäftes in der Regel abweicht vom geplanten Anlagehorizont der Kassaposition oder die abzusichernde Kassaposition nicht exakt mit der Kontraktspezifikation des Termingeschäftes übereinstimmt.
Unter Umständen besteht auch ein Verfügbarkeitsproblem, da es nicht für jeden Basiswert ein entsprechendes Derivat zur Absicherung gibt. Aus den vorgenannten markttechnischen Gegebenheiten wie z.B. Verfügbarkeits-, Ganzzahligkeitsproblem sowie Fristeninkongruenz wird ein gegenläufiges Termingeschäft abgeschlossen der sogenannte Cross-Hedge.
Bei einem Cross-Hedge differiert die Hedgeposition mit dem abzusichernden Portfolio, jedoch bewegt sich die Hedgeposition mit einer hohen positiven Korrelation zum Portfolio.