Margin bei Optionen

Der Käufer einer Option trägt nach Entrichtung seiner Optionsprämie kein weiteres Risiko, da er keine weitere Verpflichtung eingeht, d.h. die EUREX® Clearing AG berechnet keine Margin für den Optionskäufer (Long Call, Long Put). Bei entsprechender Entwicklung des Basispreises hat der Käufer das Recht jedoch nicht die Verpflichtung den Basiswert zu kaufen bzw. zu verkaufen.


Der Stillhalter einer Option geht die Verpflichtung ein den zugrundeliegenden

Basiswert auf verlangen des Optionskäufers den Basiswert zum vereinbarten Basispreis zu verkaufen (Short Call) oder diesen zu beziehen (Short Put). Als Sicherheitsleistung muss der Stillhalter einer Option die Premium Margin hinterlegen. Die Premium Margin deckt den Aufwand bzw. die Kosten des gegenwertigen Handelstages ab, welche durch Glattstellen der eingegangenen Stillhalter-Position entstehen würde.


Zusätzlich zur Premium Margin ist die Additional Margin vom Stillhalter einer Option zu entrichten. Sie deckt zusätzlich anfallende Glattstellungskosten ab, welche entstehen können, wenn vom aktuellen Preis der im Portfolio gehaltenen Kontrakte, eine ungünstigste Preisentwicklung innerhalb von 24 Stunden (Ereignisse welche sich über Nacht negativ auf die Optionsposition auswirken können) zu erwarten ist (Worst-Case-Szenario).


Bei Optionen welche auf einen Future als Basiswert abgeschlossen wurden, wird vom Stillhalter der Option keine Premium Margin sondern nur eine Variation Margin verlangt, d.h. tägliche Preisveränderungen der Kontrakte werden dem Stillhalter gutgeschrieben oder belastet entsprechend dem Mark-to-Market-Verfahren (täglicher Gewinn- und Verlustausgleich).